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Erste Hilfe

Was Sie selbst tun können: Überprüfen Sie anhand der nachfolgenden Punkte, in welchem Stadium des Sperrlaufs Sie sich befinden. Hier werden nur Handlungsmöglichkeiten aufgezählt - unabhängig davon, ob die Umsetzung in Ihrem Fall sinnvoll ist! Es kann durchaus sein, dass Sie mit einer möglichen, aber unsinnigen Aktion dem Energieversorger zuarbeiten und sich selbst sinnvolle Handlungsmöglichkeiten verbauen. Auch kann es unnötig teuer werden.

Also: erst überlegen, dann handeln! Unterscheiden Sie folgende Situationen und Optionen:

  

I. Sperrandrohung erhalten

Sie haben jetzt noch vier Wochen Zeit. Sie können z. B.

  • die Forderung überprüfen und ggf. bestreiten
  • die Forderung bezahlen
  • dafür einen Kredit bei einer Bank oder bei Bekannten aufnehmen
  • das Jobcenter bzw. den Sozialhilfeträger einschalten zur Übernahme der Energieschulden bzw. wegen eines Dar-
    lehns dafür
  • dem Versorger Ratenzahlungen anbieten (und sich dann daran halten)
  • die Installation eines Prepaid-Gerätes (Münzzähler) beantragen für zukünftige Energielieferungen
  • sich Rat einholen, etwa beim örtlichen Mieterverein, bei der Verbraucherzentrale, bei Erwerbslosen-
    Initiativen, beim Bund der Energieverbraucher e.V. 
  • einen energierechtlich erfahrenen (!) Rechtsanwalt mit der Abwehr der Sperre beauftragen. 

Nicht alle diese Möglichkeiten sind sinnvoll - manche sind sogar teuer und wirkungslos dazu! Sie sollen unbedingt vorher wissen, wie sich Ihr Verhalten auswirkt. Wenn Sie schon Geld in die Hand nehmen wollen, sollten Sie sich vorher entschieden haben, ob Sie in die Vergangenheit oder in die Zukunft investieren ...


II. Sperrankündigung

Jetzt bleiben Ihnen nur noch drei (Arbeits-)Tage, um zu handeln! Die meisten Möglichkeiten der letzten vier Wochen greifen nun nicht mehr zum Sperrtermin, können aber gleichwohl hilfreich sein, um die Aufhebung der Sperre zu betreiben. Was jetzt noch möglich ist:

Sie können ein Hausverbot verhängen, am besten schriftlich gegenüber dem Energieversorger oder gegenüber dem Netzbetreiber. Wenn Sie erst jetzt agieren oder reagieren wollen, werden Sie feststellen, dass Sie die verantwortlichen Entscheider oder die ausführenden Personen nicht mehr vor dem Sperrtermin erreichen: Der Versorger wird mit allen Mitteln versuchen, Sie und Ihr Anliegen "abzuwimmeln". Ihm ist daran gelegen, bei Ihnen die Sperre durchzuführen, um die erwünschten Zwangswirkungen bei Ihnen eintreten zu lassen. Bei Ihren jetzigen Abwehrhandlungen müssen Sie sich darauf gefasst machen, dass die Sperre zwischenzeitlich eintritt und es eigentlich darum geht, die eintretende Sperre so bald wie möglich wieder aufzuheben.


III. Sperrkassierer steht vor der Tür

Stellen Sie unbedingt die Personalien der Personen fest, die in Ihr Haus oder zu Ihrer Hausübergabestation wollen. Klären Sie, ob die Techniker ausdrücklich zum Zweck der Sperre von Strom gekommen sind. Überprüfen Sie Ausweise der Mitarbeiter und notieren Sie die Namen! Sodann verbieten Sie den Technikern ausdrücklich das Betreten und den Aufenthalt im Haus sowie jegliche Manipulation an der Hausübergabestation oder dem Zähler. Ziehen Sie am besten Zeugen hinzu. Sollte sich der Sperrkassierer weigern, das Haus oder das Grundstück zu verlassen, sollten Sie sofort die Polizei zur Hilfe rufen und zwar wegen Hausfriedensbruchs des Sperrkassierers. Die Polizei wird Ihnen helfen, Ihr Hausrecht durchzusetzen.

 

IV. Nach der Sperre

Jetzt ist eingetreten, was angekündigt wurde: Der Strom ist weg. Je nachdem, was Sie erwartet haben, ist die jetzige Situation besser oder schlechter als erwartet. Unabhängig davon sollten alle Ihre Handlungen nunmehr darauf gerichtet sein, erneut Stromlieferungen zu erhalten. Der Stromversorger, der die Sperre veranlasst hat, wird sie nicht aufheben, solange er nicht die rückständigen Forderungen zzgl. der Kosten für die Ausbringung und Aufhebung der Sperre vollständig vereinnahmt hat. Was Sie jetzt dazu tun können:

Im Prinzip alles, was in den vorangegangenen Punkten - erstens bis drittens - aufgezählt wurde, mit der Ausnahme, dass ein verhängtes Hausverbot jedenfalls schriftlich zurückgenommen werden sollte, um zu gewährleisten, dass der Wiederanschluss nicht an einem bestehenden Hausverbot scheitert.


V. Sonderfälle

In bestimmten Fällen erweist sich eine Stromsperre als unverhältnismäßig brutale Maßnahme des Versorgers. Die Stromversorgung muss aufrecht erhalten werden, etwa bei alleinerziehenden Müttern mit kleinen Kindern oder bei Schwerkranken, die auf medizinische Apparate und Notdienste angewiesen sind. In solchen Fällen verbietet sogar das Gesetz den Entzug von Elektrizität. Eine Stromsperre wäre auch dann übertrieben, wenn der betroffene Kunde gegenüber dem Versorger glaubhaft machen kann, dass die Forderungen später ausgeglichen werden, etwa weil das Jobcenter noch Zahlungen zurückhält oder ein Darlehen erst in wenigen Tagen ausgezahlt wird. Denkbar ist auch der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter - dieser wird sich allerdings bedeckt halten mir irgendwelchen Angeboten, wenn er erfährt, dass auf dem Stromanschluss eine Sperre wegen Zahlungsrückständen liegt.


VI. Ganz allgemein

lässt sich sagen, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung nur sinnvoll ist, wenn Sie zukünftig mehr als nur eine Monatsrechnung bezahlen können. Bringen Sie dieses Thema bitte unbedingt auch zur Sprache, etwa wenn Sie mit einem Schuldenberater sprechen. Sollten Sie auf eigene Faust eine gerichtliche Auseinandersetzung herbeiführen oder durchstehen wollen, verwechseln Sie die Richter bitte nicht mit Sozialarbeitern. Sie können vom Gericht nicht einmal die kleinsten Tipps zur Darstellung oder zur Verbesserung Ihrer Rechtslage erwarten. Sollten Sie eine Klärung der Versorgeransprüche auf den Rechtsweg suchen, bedenken Sie bitte, dass auf der Gegenseite Profis handeln mit hundertfachen "positiven" Erfahrungen aus Sperrläufen und ggf. Gerichtsverfahren. Die Richter lassen sich häufig von den dicken Schriftsätzen und weitläufigen Ausführung der Prozessvertreter der Energiewirtschaft beeindrucken - auch dort fehlen häufig Erfahrungen und die erforderliche Sachkenntnis, um die tatsächliche Rechtslage zu erkennen und zutreffend zu bewerten. Es fehlt jedenfalls an geeigneten neutralen Fachbüchern und Fortbildungen. Beachten Sie bitte immer, dass die Inanspruchnahme der Leistungen Dritter Geld kostet und dass Sie (derzeit) nichts zu verschenken haben. Richten Sie insgesamt Ihr Denken und Ihre Handlungen auf die Sicherung der Energieversorgung und nicht auf die Frage, wer an Ihrer jetzigen Situation die "Schuld" trägt.

 

VII. Notfallpaket

Sorgen Sie vor! Überlegen Sie, was bei einer Stromsperre nicht mehr funktioniert (Aufzählung nicht vollständig!): Kühlschrank, Licht, Klingel, Telefon, Radio, Fernsehen, Herd, Mirkowelle, Küchengeräte, Kaffeemaschine, Be- und Entlüftung, Waschmaschine, Computer, Staubsauger, Akku-Auflader ...

Besorgen Sie sich eine passende Campingausrüstung, um die notwendigen Funktionen Ihres Haushalts aufrecht zu erhalten. Sichern Sie die Speicher Ihrer elektronischen Geräte (insbesondere Gaskocher). Drucken Sie vorher wichtige Unterlagen aus. Lagern Sie haltbare Lebensmittel und Medikamente ein. Denken Sie an Batterien und ggf. Akkus für Taschenlampen, aber auch an Kerzen, Streichhölzer und Feuerzeuge. Falls auch die Wasserversorgung vom Strombezug abhängt, füllen Sie die Badewanne bzw. eine geeignete Anzahl anderer Behälter.


Kontakt 

Sie wollen die Stromversorgung Ihrer Wohnung sichern oder zurückerlangen und brauchen dazu eine effiziente Unterstützung? Sie fühlen sich dem Versorger ausgeliefert und erpresst? Sie wollen überteuerte Stromrechnungen, Sperrsituationen und Abzocke
auf Dauer vermeiden? Sie wissen (noch) nicht was Sie tun sollen? Dann rufen Sie umgehend an unter 05242-404980 oder schreiben Sie eine E-Mail an 
info@stromsperre-hilfe.de. Die räumliche Distanz zu Ihrem Versorger spielt keine Rolle. Sperrkassierer  handeln auch nur aufgrund schriftlicher oder telefonischer Anweisungen ihrer Chefs. 


Halten Sie bitte bei einem Anruf folgende Informationen bereit:

 

  • Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonverbindung
  • Name des Stromversorgers, Zählernummer, Zählerstand
  • letzte Jahresrechnung (Datum, abgerechneter Stromverbrauch, Zahlungsbetrag brutto)
  • sämtliche Mahnungen und Sperrdrohungen, Inkassoversuche,  sonstige Korrespondenz
  • Telefonate mit Versorger oder anderen „Helfern“  (Datum, Inhalt, Ergebnis)